Durch den Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer werden Kinder oder Jugendliche in ihrer Entwicklung gefördert und unterstützt.
Diese allgemeinen Ziele werden in der Hilfeplanung mit allen Beteiligten und der Fallführung des Jugendamtes individuell erarbeitet und festgelegt. Diese Hilfeform erfordert die Mitarbeit der Klienten.